HEIZHAUS MIT BETRIEBSHOF IM EHEM. KLOSTER REBDORF IN EICHSTÄTT


Die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung ist in Deutschland eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherstellung der Berücksichtigung von Naturschutzbelangen. Negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft sollen vermieden, minimiert und ausgeglichen werden.

PROJEKTBESCHREIBUNG

Bei der Erstellung des Freiflächengestaltungsplanes und dem Abarbeiten der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung wurden verschiedenste Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der durch die Planung entstehenden Umweltbeeinträchtigungen geprüft und entwickelt. Die Versiegelung durch befestigte Flächen wird auf ein für die Nutzung erforderliches Maß begrenzt und weniger genutzte Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen vorgesehen. Für das Niederschlagswasser wird eine Muldenversickerung auf dem Grundstück mit Überläufen in eine Rigole geplant. Die landschaftliche Einbindung der Baumasse wird durch die Pflanzung von heimischen Sträuchern und die Neuanlage einer Streuobstwiese sichergestellt. Letzteres wird gleichzeitig auch als Ausgleichsmaßnahme angerechnet.

KENNDATEN

Auftraggeber: Diözesan-/Universitätsbauamt Eichstätt . Beauftragte Leistungsphasen: Erstellung eines Freiflächengestaltungsplans und Abhandlung der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung . Planungsbeginn: März 2013 . Flächengröße: 4.400 qm